Eine 67-jährige Patientin wird wegen kompliziert verlaufender Pankreatitis zunächst internistisch, jetzt chirurgisch auf Intensivstation behandelt. Die Erkrankung ist bisher nicht sanierbar gewesen.
Man kann von einer protrahierten Sepsis ausgehen mit Enzephalitis (Patientin wacht nicht mehr auf, obwohl die Sedierung ausgesetzt wurde), von einem Kreislaufversagen (adrenalinpflichtig) und von einem inzwischen chronischem Nierenversagen (dialysepflichtig). Sie atmet noch spontan. Das Abdomen ist drainiert, wird gespült, ist jedoch chirurgisch nicht mehr zugänglich wegen ausgedehnter Verwachsungen. Es gab einmal eine abdominelle Blutung, die aber konservativ beherrscht wurde. Die zerebrale CT zeigt ein morphologisch unauffälliges Gehirn.
Bei der Beratung zeigt sich: Ein kuratives Therapieziel ist nicht mehr zu bestimmen. Die Patientin ist zur Zeit nur mit Intensivpflege überlebensfähig. Palliative Therapieziele außerhalb einer Intensivstation sind kaum umsetzbar. Der Ehemann der Patientin kann die fatale Situation nicht akzeptieren. Er besteht auf Maximaltherapie.
ANALYSE: (a) Beschreiben Sie die Situation; (b) analysieren Sie den Fall anhand der Prinzipien von Beauchamp & Childress.
ABWÄGUNG: Welches Prinzip hat angesichts der Situation den Vorrang?
ENTSCHEIDEN Sie sich bitte: Welche Entscheidung dient am besten dem Patientenwohl?