Ein Patient (77 J.) hat eine ausgedehnte Hirnblutung erlitten. Am Tag der Aufnahme war er zunächst noch ansprechbar, trübte aber schnell ein. Eine neurochirurgische Operation war wegen des Ausmaßes der Blutung nicht mehr möglich. Er ist nun seit etwa 15 Tagen nicht ansprechbar und liegt auf der Überwachungsstation.
Wichtigste Vorerkrankung ist ein Multiples Myelom, das therapiert wurde und zur Zeit ohne Therapie als stabil gilt. Außerdem werden ein Vorhofflimmern, eine COPD und eine Bauchwandhernie beschrieben.
Medizinisch besteht ein palliatives Therapieziel: Die Stabilisierung ist erreicht, eine Verlegung in eine Pflegeeinrichtung wird geplant. Über die Form der künstlichen Ernährung wurde diskutiert, mit der Familie ist kein Ergebnis erreicht worden. Bei einer denkbaren Verschlimmerung des Zustandes sind von Seiten der Ärzte keine intensivmedizinischen Maßnahmen und keine Beatmung mehr geplant.
Die Familie forderte aber bisher genau dieses. Der Sohn lebte bisher bei den Eltern und hat den Vater während der Erkrankung Multiples Myelom aufopfernd betreut. Er sieht sich damit beauftragt, den Willen des Vaters umzusetzen, der nie ins Pflegeheim wollte. Die in der Patientenverfügung Bevollmächtigte ist jedoch die Ehefrau des Patienten. In den bisher geführten Gesprächen mit den Ärzten der Neurologie setzte sich vor allem der Sohn immer für therapeutische Maximallösungen ein.
ANALYSE: (a) Beschreiben Sie die Situation; (b) analysieren Sie den Fall anhand der Prinzipien von Beauchamp & Childress.
ABWÄGUNG: Welches Prinzip hat angesichts der Situation den Vorrang? Wie sehen Sie bei palliativer Situation die Indikation zur künstlichen Ernährung?
ENTSCHEIDEN Sie sich bitte: Welche Entscheidung dient am besten dem Patientenwohl?